Laut § 6 der Durchführungsverordnung zum Hafensicherheitsgesetz und § 33 des Waffengesetz  muss der Reeder, Eigentümer, Schiffsführer oder deren Bevollmächtigter 24 Stunden bevor ein Schiff aus dem Ausland kommend den Hamburger-, Bremer- oder Bremerhaven-Hafen anläuft eine Liste bei der Wasserschutzpolizei eingereicht haben, den so genannten "Pre-Arrival Report"  in der eine Besatzungs-, eine Fahrgast-, eine "Ports-of-call"- und eine Waffenlisten enthalten ist.

 

 

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