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Laut § 6 der Durchführungsverordnung zum Hafensicherheitsgesetz und § 33
des Waffengesetz muss der Reeder, Eigentümer,
Schiffsführer oder deren Bevollmächtigter 24 Stunden
bevor
ein Schiff aus dem Ausland kommend den Hamburger-, Bremer- oder
Bremerhaven-Hafen anläuft eine Liste bei der
Wasserschutzpolizei
eingereicht haben, den so genannten "Pre-Arrival Report" in
der eine Besatzungs-, eine Fahrgast-, eine
"Ports-of-call"- und eine Waffenlisten enthalten ist.
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